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   BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91   

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https://dejure.org/1991,10594
BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91 (https://dejure.org/1991,10594)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1991 - 2 B 154.91 (https://dejure.org/1991,10594)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 2 B 154.91 (https://dejure.org/1991,10594)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    Diese im Verwaltungsverfahren eingeholten und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Gutachten und Äußerungen durfte das Oberverwaltungsgericht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise im Wege des Urkundenbeweises zur Grundlage seiner Entscheidung machen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    Diese im Verwaltungsverfahren eingeholten und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Gutachten und Äußerungen durfte das Oberverwaltungsgericht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise im Wege des Urkundenbeweises zur Grundlage seiner Entscheidung machen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    - Im übrigen verletzt ein Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Verfahrensbeteiligter nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1991 - 2 B 154.91
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
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